Gripyaxa Tonstudio Berlin Gripyaxa Tonstudio Berlin

Studioordnung & Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung und Durchführung von Studioleistungen durch Gripyaxa Tonstudio Berlin. Sie gelten für Anfragen, Termine und Produktionen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die folgenden Abschnitte erklären, wann eine Buchung verbindlich wird, welche Angaben das Studio für einen reibungslosen Drehtag braucht, wie mit Verschiebungen und Nutzungsrechten umgegangen wird und welche Datenschutzregeln für Aufnahmen mit Gästen gelten. Stand dieser Fassung: 9. Oktober 2026.

Halbdunkler Interviewraum in einem Berliner Tonstudio mit Mikrofon-Galgen und warmem Fensterlicht
Kastanienallee 42, 10435 Berlin Aufnahme & Produktion

Gripyaxa Tonstudio Berlin · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Tonstudio Berlin · Buchung nach Bestätigung in Textform

Wofür diese Bedingungen gelten

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Studioleistungen zwischen dem Studio und dem Auftraggeber. Sie greifen von der ersten unverbindlichen Anfrage über die Terminbestätigung bis zur Auslieferung des Materials.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das Studio ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für Projekte mit eigenen Einkaufs- oder Rahmenverträgen klären wir die Abweichungen vor Buchungsbeginn, damit am Drehtag keine offenen Punkte bleiben.

Anfrage und Vertragsschluss

Von der ersten Anfrage zur bestätigten Buchung

Unverbindliche Anfrage

Eine Anfrage über das Kontaktformular oder telefonisch ist zunächst unverbindlich. Sie reserviert keinen Termin und begründet keine Zahlungspflicht. Wir prüfen Machbarkeit, Format und Aufwand und melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

Schritt 1

Bestätigung in Textform

Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Studio einen Termin bestätigt. Die Bestätigung erfolgt in Textform per E-Mail und nennt Datum, Uhrzeit, Leistungsumfang und Vergütung. Ohne diese Bestätigung besteht kein Anspruch auf einen Studiotermin.

Schritt 2

Angaben des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung erforderlichen Angaben rechtzeitig mitzuteilen — etwa gewünschtes Ausgabeformat, geplante Länge des Beitrags und die Namen der Beteiligten. Fehlende Angaben können den Ablauf am Drehtag verzögern.

Pflicht

Fragen zu Terminen, Formaten oder Aufwand beantworten wir vor der Buchung. Die Anfrage läuft über die Seite Kontakt & Buchung.

Studiowand mit Uhr und Terminablauf neben einem aufgerollten Mikrofonkabel im warmen Tageslicht
Terminplanung im Studio Verschiebungen frühzeitig melden

Termine und Verschiebung

Termine sind verbindlich. Der gebuchte Slot wird für die Dauer der vereinbarten Produktion freigehalten — inklusive Aufbau, Aufnahme und Abbau. Planen Sie die Anreise so, dass die Aufnahme pünktlich starten kann.

Wenn ein Termin verschoben werden muss, ist dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen können bereits entstandene Aufwände in Rechnung gestellt werden, soweit dies im Einzelfall vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Dazu zählen etwa reservierte Technikzeit, eingeplantes Personal und bereits eingerichtete Aufbauten. Muss das Studio selbst verschieben, stimmen wir einen Ersatztermin ab und rechnen nicht ab, was nicht stattgefunden hat.

Was wir für den Drehtag brauchen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Produktion erforderlichen Informationen bereit, etwa Ablauf, Zielformat und Anzahl der Sprecher. Je klarer diese Angaben vorab sind, desto weniger Zeit geht am Drehtag für Rückfragen verloren.

Er sorgt dafür, dass Gäste über die Aufnahme informiert sind und erforderliche Einwilligungen vorliegen. Bei Inhalten, die Gäste betreffen, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Freigabe. Wir weisen im Studio mündlich auf die Aufnahme hin und dokumentieren die Zustimmung, ersetzen aber keine Einwilligung des Auftraggebers.

Bringt der Auftraggeber eigenes Equipment oder eigene Inhalte mit, informiert er uns vorab über Format, Anschlüsse und geplante Nutzung. So prüfen wir im Vorfeld, ob die Technik kompatibel ist und ob zusätzliche Einrichtzeit nötig wird.

Nutzungsrechte an Aufnahmen

Zweck, Umfang und Dauer der Verwendung

Die Aufnahmen dürfen vom Auftraggeber für die vereinbarten Zwecke genutzt werden. Soweit eine weitergehende Nutzung vorgesehen ist — etwa zusätzliche Ausspielwege, längere Veröffentlichungsdauer oder Bearbeitungen — wird sie im Einzelfall vereinbart.

Das Studio behält an seinen eigenen Aufbauten, Vorlagen und internen Abläufen alle Rechte. Dazu gehören beispielsweise die Mikrofonierung, das Raumkonzept und die Vorlagen für Protokolle. Diese Unterlagen dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben oder für vergleichbare Aufbauten kopiert werden.

Rohmaterial und Mischungen bleiben während der vereinbarten Aufbewahrungsfrist abrufbar, damit Nachbesserungen an Tonhöhe, Lautheit oder Schnitt möglich sind. Nach Ablauf der Frist prüfen wir gemeinsam, ob Aufnahmen gelöscht oder übergeben werden.

Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Projekten mit längerer Laufzeit können Teilzahlungen vereinbart werden.

Zusätzliche Positionen wie Materialkosten, Reisezeiten oder externe Dienstleistungen weisen wir vorab in der Bestätigung aus. Mengen und Preise stehen dort, bevor die Produktion beginnt; Nachträge entstehen nur, wenn sich der Auftragsumfang nachweislich ändert.

Zahlungsweg, Rechnungsanschrift und gegebenenfalls abweichende Zahlungsziele stimmen wir in der Bestätigung ab. Rechnungen enthalten die im jeweiligen Land erforderlichen Angaben, damit sie korrekt verbucht werden können.

Haftung

Das Studio haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Geräte oder Inhalte entstehen, haftet der Auftraggeber, soweit ihn ein Verschulden trifft.

Eine Haftung für Inhalte, die der Auftraggeber in die Produktion einbringt, übernimmt das Studio nicht. Das betrifft Aussagen von Gästen, verwendetes Material und die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung.

Wir arbeiten mit doppelt gesicherten Aufnahmen und prüfen das Material vor Ort. Sollte eine Aufnahme technisch fehlschlagen, informieren wir unmittelbar und stimmen einen Ersatztermin oder eine Nachbesserung ab.

DSGVO-konforme Abwicklung

Datenschutz

Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit das Studio personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vor Beginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der Seite zum Auftragsverarbeitungsvertrag.

Aufnahmen mit Gästen verarbeiten wir nur für den vereinbarten Produktionszweck. Speicherorte, Zugriffsrechte und Löschfristen halten wir im Auftragsverarbeitungsvertrag fest, damit beide Seiten denselben Stand haben.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen dieser Bedingungen werden in Textform mitgeteilt. Für laufende Buchungen gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Terminbestätigung vereinbart wurde.

Bei Widersprüchen zwischen dieser Fassung und einer individuellen Vereinbarung hat die individuelle Vereinbarung Vorrang. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Häufige Fragen zur Buchung

Antworten zu den häufigsten Punkten

Wann wird eine Anfrage zur verbindlichen Buchung?

Erst mit der Bestätigung in Textform. Die Anfrage allein reserviert keinen Termin. In der Bestätigung stehen Datum, Uhrzeit, Leistungsumfang und Vergütung — das ist die Grundlage, auf die sich beide Seiten berufen können.

Was passiert, wenn ein Termin verschoben werden muss?

Melden Sie die Verschiebung so früh wie möglich, damit wir den Slot neu vergeben können. Bei kurzfristigen Absagen können bereits entstandene Aufwände abgerechnet werden, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Was nicht stattgefunden hat, rechnen wir nicht ab.

Welche Pflichten hat der Auftraggeber am Drehtag?

Er stellt Ablauf, Zielformat und die Anzahl der Sprecher bereit, kümmert sich um die Information der Gäste und trägt die Verantwortung für die Freigabe von Inhalten. Eigene Geräte oder Dateien melden Sie vorab, damit wir den Aufbau richtig planen.

Wie ist der Datenschutz bei Aufnahmen mit Gästen geregelt?

Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur für den vereinbarten Produktionszweck. Vor Beginn schließen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Speicherorte, Zugriffsrechte und Löschfristen halten wir dort fest.

Wann ist die Zahlung fällig?

Soweit nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung und ohne Abzug. Bei Projekten mit längerer Laufzeit lassen sich Teilzahlungen abstimmen. Rechnungsweg, Rechnungsanschrift und Zahlungsziele stehen in der Bestätigung.

Was gilt bei Fragen außerhalb dieser Bedingungen?

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Mündliche Nebenabreden wirken nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Für offene Punkte erreichen Sie uns über Kontakt & Buchung.

Fragen zu einer Buchung?

Wenn eine Regel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Projekt nicht passt, sprechen Sie uns vor der Buchung an. Wir stimmen dann eine passende Vereinbarung ab, damit am Drehtag keine Frage offen bleibt.

Kontakt aufnehmen

Studio & Erreichbarkeit

Gripyaxa Tonstudio Berlin Kastanienallee 42, 10435 Berlin +49 30 12345678 cadendunnvfoc@hotmail.com Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr

Stand: 9. Oktober 2026 · Gripyaxa Tonstudio Berlin